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   BPatG, 23.06.2010 - 8 W (pat) 342/06   

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https://dejure.org/2010,26838
BPatG, 23.06.2010 - 8 W (pat) 342/06 (https://dejure.org/2010,26838)
BPatG, Entscheidung vom 23.06.2010 - 8 W (pat) 342/06 (https://dejure.org/2010,26838)
BPatG, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 8 W (pat) 342/06 (https://dejure.org/2010,26838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 Abs 1 S 5 PatG
    Patenteinspruchsverfahren - Einspruchsbegründung vor Ablauf der Einspruchsfrist per Telefax übermittelt - Verbleib des Faxeingangs im DPMA nicht mehr feststellbar - Sendevorgang nach Zeitpunkt und Umfang mit Originalunterlagen nachgewiesen - keine Störungs- oder ...

  • rewis.io

    Patenteinspruchsverfahren - Einspruchsbegründung vor Ablauf der Einspruchsfrist per Telefax übermittelt - Verbleib des Faxeingangs im DPMA nicht mehr feststellbar - Sendevorgang nach Zeitpunkt und Umfang mit Originalunterlagen nachgewiesen - keine Störungs- oder ...

  • rewis.io

    Patenteinspruchsverfahren - Einspruchsbegründung vor Ablauf der Einspruchsfrist per Telefax übermittelt - Verbleib des Faxeingangs im DPMA nicht mehr feststellbar - Sendevorgang nach Zeitpunkt und Umfang mit Originalunterlagen nachgewiesen - keine Störungs- oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 23.06.2010 - 8 W (pat) 342/06
    Über den Einspruch, der nach dem 1. Januar 2002 und vor dem 1. Juli 2006 eingelegt worden ist, hat der zuständige Technische Beschwerdesenat gemäß § 147 Abs. 3 Nr. 1 PatG zu entscheiden, da die mit der Einlegung des Einspruchs begründete Entscheidungsbefugnis durch die spätere Aufhebung der Vorschrift nicht entfallen ist (vgl. auch BGH GRUR 2007, 859, 861 und 862 ff. - Informationsübermittlungsverfahren I und II ; bestätigt durch BGH-Beschluss vom 9.12.2008 - X ZB 6/08 Ventilsteuerung - Mitt.
  • BGH, 09.12.2008 - X ZB 6/08

    Ventilsteuerung

    Auszug aus BPatG, 23.06.2010 - 8 W (pat) 342/06
    Über den Einspruch, der nach dem 1. Januar 2002 und vor dem 1. Juli 2006 eingelegt worden ist, hat der zuständige Technische Beschwerdesenat gemäß § 147 Abs. 3 Nr. 1 PatG zu entscheiden, da die mit der Einlegung des Einspruchs begründete Entscheidungsbefugnis durch die spätere Aufhebung der Vorschrift nicht entfallen ist (vgl. auch BGH GRUR 2007, 859, 861 und 862 ff. - Informationsübermittlungsverfahren I und II ; bestätigt durch BGH-Beschluss vom 9.12.2008 - X ZB 6/08 Ventilsteuerung - Mitt.
  • BPatG, 05.08.2003 - 11 W (pat) 315/03
    Auszug aus BPatG, 23.06.2010 - 8 W (pat) 342/06
    Der Senat folgt insoweit der Vorgehensweise des 11. Senats gemäß Beschluss vom 5. August 2003 (Az: 11 W (pat) 315/03, BlPMZ 2004, 60) und macht sich die Begründung hierfür zu eigen.
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